Gebäudeinstandhaltung

Instandhaltung

Die Gebäudeinstandhaltung bezeichnet die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ursprünglichen Zustand und die Funktionsfähigkeit eines Gebäudes aufrechtzuerhalten. Die Instandhaltung von Immobilien umfasst die folgenden vier Einzelmaßnahmen:

  • Wartung
  • Inspektion
  • Instandsetzung
  • Verbesserung

Wartung

Unsere Wartungsmaßnahmen dienen dazu, die Abnutzung an technischen Einrichtungen und Bauteilen, so gering wie möglich zu halten. Zu den Wartungsmaßnahmen zählen die Auftragsdokumentation und Analyse des Auftragsinhaltes sowie das Erstellen eines Wartungsplanes, der auf die Belange des Gebäudes, des Gerätes oder des Bauteils zugeschnitten ist. Technische Geräte sind Aufzüge oder Heizungsanlagen, Solaranlagen. Unter Bauteile fallen zum Beispiel die Fassade oder die Dachbedeckung. Aus dem Wartungsplan gehen Ort, Termin, auszuführende Maßnahmen und spezielle bauliche Besonderheiten hervor. Die Wartungsmaßnahmen werden finanziell und technisch von uns vorbereitet, sowie Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungen der Arbeitsplätze festgelegt.

Inspektion

Bei Inspektionen wird der genaue gegenwärtige Zustand ihres Gebäudes beurteilt. Für die Inspektion wird ein Baufachmann oder Techniker beauftragt. Dabei wird die Ursache von Veränderungen am Gebäude oder an Einrichtunge, sowie die Abnutzung, festgestellt. Im Laufe der Inspektion werden die Ergebnisse fotografisch und schriftlich festgehalten. Anschließend werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Instandsetzung erarbeitet. Danach wird die Ausführung von uns kontrolliert.

Instandsetzung

Die konkreten Maßnahmen von FMFK, die zur Instandhaltung ergriffen werden, werden zusammengefasst. Durch die Instandsetzung wird der ursprüngliche Zustand des Gebäudes wiederhergestellt. Die Vorbereitung der Durchführung, die Kalkulation und die Bereitstellung von Mitteln, Personal und Material fallen unter Aufsicht von FMFK in diesen Arbeitsschritt.

Verbesserung

Zur Verbesserung der Gebäudeinstandhaltung zählen alle Maßnahmen von FMFK, die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder dem Energieeinsparwärmegesetz (EEWärmeG) gefordert werden. Um das Klimaziel zu erreichen, werden in den nächsten Jahren immer weitere Verbesserungsmaßnahmen bei der Gebäudeinstandhaltungen notwendig sein. Auch Maßnahmen zur Wertsteigerung der Immobilie fallen unter Verbesserung, etwa eine Vergrößerung der Wohnbedarf Fläche sowie eine Aufwertung der Ausstattung oder der technischen Anlagen. Modernisierung und Sanierung des Gebäudes dienen ebenso der Verbesserung der Instandhaltung.